Begleiten

Begleiteter Umgang von Kindern und Jugendlichen

Begleiteter Umgang von Kindern und Jugendlichen

Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie kein Paar mehr sind!

Die Treffen werden durch eine erfahrene, für diese Aufgabe geschulte pädagogische Fachkraft begleitet.
Das Kindeswohl steht hier an erster Stelle und ist ausschlaggebend für die Durchführung und Ausgestaltung der Besuchskontakte.

Definition: Der Begleitete Umgang ermöglicht Kindern ein Kontaktaufbau oder -erhalt zu jenem Elternteil, welches nicht mit dem Kind zusammenlebt - auch unter schwierigen familiären Bedingungen. Dabei können sich Kinder auf neutralem Boden mit dem im Alltag fehlenden Elternteil in Begleitung einer neutralen, pädagogisch geschulten Person treffen, die insbesondere auf das Wohl des Kindes beim Umgang achtet.

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